IHR
WIRTSCHAFTSINFORMATIKER
AM HOCHRHEIN

Nicht einfach IT - IT einfach, einfach machen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma ITSWT Christian Lilie

Gültig ab 24. Juli 2020

I. Geltungsbereich der Bedingungen

Für alle unsere Angebote und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

II. Angebotsunterlagen und Auftragsannahme

  1. Unsere Angebote sind freibleibend in Abhängigkeit der uns vorliegenden Lieferantenpreise. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wird.  Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Vorkasse-Rechnung  via E-Mail. Der Widerruf eines bereits erteilten Auftrags durch den Kunden ist unzulässig.
  2. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben und Gewichtsangaben können geringfügige Abweichungen enthalten und sind für uns erst nach der Auftragsbestätigung wirksam. Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Analysen, Schaubildern, Darstellungen und anderen Dokumenten vor. Diese dürfen nicht an Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung dafür, dass durch die Überlassung von Unterlagen des Kunden keine Patentrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden.

III.  Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, zuzüglich Fracht und Verpackung; diese wird ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die jeweils gesetzlich geltende Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird in gesetzlicher Höhe gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
  3. Ein Skontoabzug ist nur gestattet,  sofern dies ausdrücklich auf der Rechnung ausgewiesen ist.
  4. Sofern auf der Auftragsbestätigung nichts anderes vermerkt ist, ist der Kaufpreis wie ausgewiesen innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
  5. Hardware oder Geräte werden nur gegen Vorkasse beschafft. Alle Aufträge werden unter der Bedingung angenommen, dass der Käufer in der Lage ist, den Kaufpreis in voller Höhe zu entrichten. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen (z.B. Beantragung eines Zahlungsaufschubs, Beantragung einer Stundung, Zahlungseinstellung), können wir die sofortige Bezahlung vor Auslieferung der Ware unabhängig vom vereinbarten Zahlungstermin verlangen.
  6. Im Falle dass nach Auftragsbestätigung ein Rücktritt vom Vertrag angefragt wird und sollten wir von dem Recht des Vertragrücktritts Gebrauch machen, hat der Käufer uns den entgangenen Gewinn oder die getätigten Aufwendungen im Hinblick auf den erteilten Auftrag, insbesondere bezüglich des getätigten Arbeitsaufwandes, zu ersetzen. Zahlungen dürfen ausschließlich an uns erfolgen.
  7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Lieferfristen und Lieferungsverzug

  1. Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferfrist setzt die zeitnahe Auftragsbestätigung des Kunden und die Lieferbarkeit des angefragten Artikels beim Lieferanten voraus. Abklärung aller technischen Fragen sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, insbesondere der Auftragsbestätigung, und die Erfüllung von sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus.
  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, für den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  3. Sofern die Voraussetzungen von Abs. b  vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Der Kunde hat aber die Obliegenheit auf das Vorliegen eines Fixgeschäfts hinzuweisen, soweit ihm dies im Einzelfall zumutbar ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  5. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  7. Im Übrigen, das heißt im Falle eines Haftungseintritts nach IV. d, e, f haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,1 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 3 % des Lieferwertes.
  8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten. Eine Haftung auf entgangenen Gewinn, insbesondere eine Haftung für Erträge, die mit den veräußerten Produkten üblicherweise erzielt werden können, ist ausgeschlossen.
  9. Soweit möglich, wird die vom Kunden bestellte Menge ausgeliefert. Jede Mengendifferenz, die sich aus dem Lieferschein oder der Rechnung ergibt, ist uns unverzüglich spätestens jedoch nach 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Teillieferungen sind zulässig.

V. Gefahrübergang, Rüge- und Untersuchungspflichten

  1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
  2. Soweit keine besonderen Anforderungen mitgeteilt und von uns akzeptiert wurden, hat die Wareneingangskontrolle beim Kunden entsprechend der Anweisung des Herstellers für die gelieferten Produkte oder für vergleichbare Produkte zu erfolgen. Rügen jedweder Art sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn es sich um versteckte schwer im Rahmen der üblichen Prüfungen erkennbare Mängel handelt. Mängel in einem Teil der Lieferung berechtigen den Kunden nicht, die gesamte Ware zu beanstanden.

VI. Mängelhaftung und Nacherfüllung

  1.  Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach Ziffer V. Abs. b dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, werden wir (unter zumutbarer Berücksichtigung der Kundenwünsche) die Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung vornehmen oder eine neue mangelfreie Sache liefern. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen (Transport-, Wege, und Arbeitskosten) zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  7.  Soweit nicht vorstehend abweichend geregelt, ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.
  8.  Die Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang.

VII.  Haftungsbegrenzung

  1. Soweit in diesen Bedingungen keine andere Regelung enthalten ist oder diesen keine zwingende gesetzliche Bestimmung entgegensteht, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, insbesondere eine Haftung für Erträge, die mit dem veräußerten Produkt üblicherweise erzielt werden können, ist ausgeschlossen.
  2. Wir sind nicht technischer Hersteller der von uns verkauften Produkte. Wir übernehmen daher keinerlei Pflichten aus den gewährten Garantien der technischen Hersteller. Ansprüche des Kunden aus Herstellergarantien sind ausschließlich direkt dem Hersteller gegenüber geltend zu machen. Von uns erteilte schriftliche Garantiezusagen bleiben unberührt.

VIII.  Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis sämtliche Kaufpreisforderungen in voller Höhe erfüllt sind. Wir sind berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren jederzeit zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält; insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.  Die Zurücknahme der Kaufsache durch uns bedeutet einen Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Kaufsache bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, die Kaufsache auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschließlich MWSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag einschließlich MWSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  7. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

IX. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieser Auflistung unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Rechtswirksamkeit der anderen Bedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie nicht durch die übrigen Bedingungen rechtswirksam abgedungen sind.

X. Anwendbares Recht

Auf die rechtlichen Beziehungen zu den Kunden findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrecht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Waldshut-Tiengen/Deutschland.