Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma ITSWT Christian Lilie
Gültig ab 17. November 2025
I. Geltungsbereich der Bedingungen
Für alle unsere Angebote und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
II. Angebotsunterlagen und Auftragsannahme
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- Unsere Angebote sind freibleibend und abhängig von den jeweils gültigen Lieferantenpreisen. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde. Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Vorkasse-Rechnung, die per E-Mail übermittelt wird. Ein Widerruf eines bereits erteilten Auftrags durch den Kunden ist ausgeschlossen.
- Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen (z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben) können geringfügige Abweichungen enthalten und sind erst nach unserer Auftragsbestätigung verbindlich.
Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Analysen, Schaubildern, Darstellungen und sonstigen Dokumenten vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig.
Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass durch die Überlassung seiner Unterlagen keine Patentrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden.
III. Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
IV. Lieferfristen und Lieferverzug
- Voraussetzungen für die Lieferfrist
- Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferfrist setzt voraus:
- die zeitnahe Auftragsbestätigung des Kunden,
- die Lieferbarkeit des angefragten Artikels beim Lieferanten,
- die Abklärung aller technischen Fragen,
- den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Käufer zu liefernden Unterlagen, insbesondere der Auftragsbestätigung, sowie die Erfüllung sonstiger Verpflichtungen des Kunden.
- Annahmeverzug und Mitwirkungspflichten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz für den dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Gefahrübergang. In den Fällen des Abs. b geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Kunden über, sobald dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
- Fixgeschäft und Wegfall des Leistungsinteresses. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB ist. Der Kunde hat uns auf das Vorliegen eines Fixgeschäfts hinzuweisen, soweit ihm dies zumutbar ist. Gleiches gilt, wenn der Kunde infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung entfallen ist.
- Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Beruht der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. - Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Beruht der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haften wir ebenfalls nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. - Pauschalierte Verzugsentschädigung
Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug durch eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,1 % des Lieferwertes, maximal jedoch 3 % des Lieferwertes. - Weitere Ansprüche und Haftungsausschluss
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, insbesondere für Erträge, die mit den veräußerten Produkten üblicherweise erzielt werden können, ist ausgeschlossen. - Mengendifferenzen und Teillieferungen
Soweit möglich, wird die vom Kunden bestellte Menge ausgeliefert. Jede Mengendifferenz, die sich aus dem Lieferschein oder der Rechnung ergibt, ist uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Teillieferungen sind zulässig.
V. Gefahrübergang, Untersuchungs- und Rügepflicht
- Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers, auch wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
- Sofern keine besonderen Anforderungen vom Käufer mitgeteilt und von uns bestätigt wurden, hat die Wareneingangskontrolle beim Käufer nach den Anweisungen des Herstellers für die gelieferten oder vergleichbaren Produkte zu erfolgen. Offene Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gerügt werden. Nach Ablauf dieser Frist sind Beanstandungen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für versteckte Mängel, die bei üblicher Prüfung nicht erkennbar sind. Mängel an einzelnen Teilen der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
VI. Mängelhaftung und Nacherfüllung
- Voraussetzungen.
Mängelansprüche setzen voraus, dass der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß Ziffer V sowie § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. - Nacherfüllung
Liegt ein Mangel vor, leisten wir nach unserer Wahl und unter Berücksichtigung der Kundenwünsche Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Die hierfür erforderlichen Kosten (Transport-, Wege-, Arbeitskosten) tragen wir, soweit diese nicht durch eine Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort erhöht wurden - Rechte bei Fehlschlagen der Nacherfüllung
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. - Haftung
Für Schadensersatz haften wir:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (einschließlich unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen);
- bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Ausschluss weiterer Ansprüche
Weitere Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. - Verjährung
Sachmängelansprüche verjähren 12 Monate ab Gefahrübergang.
VII. Haftungsbegrenzung
- Soweit nicht anders geregelt oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder übliche Erträge aus dem Produkt ist ausgeschlossen.
- Wir sind nicht technischer Hersteller der Produkte und übernehmen keine Pflichten aus Herstellergarantien. Ansprüche aus solchen Garantien sind direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Von uns erteilte schriftliche Garantiezusagen bleiben hiervon unberührt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme gilt als Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme sind wir zur Verwertung berechtigt; der Erlös wird abzüglich angemessener Kosten auf die Verbindlichkeiten des Käufers angerechnet.
- Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter muss uns der Käufer unverzüglich schriftlich informieren. Unterbleibt dies, haftet der Käufer für den entstandenen Schaden.
- Der Käufer darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsendbetrages (inkl. MwSt.) ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Bei Zahlungsverzug oder Insolvenz sind wir berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderungen selbst einzuziehen.
- Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt für uns. Bei Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen Gegenständen.
- Der Käufer tritt uns auch Forderungen ab, die durch Verbindung der Ware mit einem Grundstück entstehen.
- Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, soweit deren Wert unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
IX. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
X. Anwendbares Recht
Für alle vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Für Verbraucher: Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Gerichtsstand:
- Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag – soweit gesetzlich zulässig – Waldshut-Tiengen, Deutschland.
- Wir behalten uns das Recht vor, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.